Gesplittet wird nicht!


Gestern wurde im Bundestag namentlich zu einer steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften abgestimmt – erfolglos. Da liegt es nahe, anhand der Abstimmungslisten mal näher nachzufragen.

Das Schöne an Namentlichen Abstimmungen ist, dass sich nachher wundervoll Versprechung und Wirklichkeit für jede*n Abgeordnete*n nachvollziehen lassen.

Gestern war es mal wieder soweit, auf Antrag von Herrn Volker Beck (Grüne) wurde ein Änderungsantrag in die Debatte über ein Jahressteuergesetz für 2013 zur Namentlichen Abstimmung eingebracht.
Leider wurde nichts daraus – der Antrag wurde mit 288 zu 253 Stimmen (9 Enthaltungen, 70 Stimmen nicht abgegeben) abgelehnt.

Das verwundert, hatten sich doch während des Sommers 13 Abgeordnete der Union, unter Anderem Familienministerin Kristina Schröder, für eine solche Gleichstellung ausgesprochen – und die FDP hat es sogar im Parteiprogramm stehen.

Der eingebrachte Änderungsantrag findet sich hier,
der offizielle Abschlussbreicht zum Abstimmungsverhalten hier.


Wie so oft hielt ich es für sinnvoll, hier bei meinem eigenen Bundestagsabgeordneten mal kritisch nachzufragen. Nachmachen ist ausdrücklich empfohlen!

(erging am 26.10.2012 an johannes.singhammer@bundestag.de)

Sehr geehrter Herr Singhammer,

als Abgeordneter im Bundestag für den Wahlkreis München-Nord vertreten Sie auch mich und meine Interessen im Bund.
Auch wenn ich Ihnen an dieser Stelle gestehen muss, dass Ihr Mandat wohl nicht auf meiner Stimme fußt – laut Art. 38 GG sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, Sie demnach Vertreter Ihres gesamten Wahlkreises. Also auch meiner.

Aus dem offiziellen Endergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 5 vom gestrigen 25. Oktober geht hervor, dass Sie den Änderungsantrag Ihres Kollegen Volker Beck zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 mit einer Nein-Stimme abgelehnt haben.
Im genannten Änderungsantrag ging es um eine steuerliche Gleichstellung von Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, zu verehelichten Paaren aus Mann und Frau.

Ich lebe seit nunmehr über sieben Jahren mit meinem Partner zusammen und da mein Studium seit einiger Zeit abgeschlossen ist, denken wir ernsthaft über die Eingehung einer solchen Lebenspartnerschaft nach. Insbesondere, um der Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben und klare Verhältnisse zu schaffen.
Eine steuerliche Entlastung, wie sie verheiratete Paare gemeinhin erfahren, wäre an dieser Stelle wünschenswert. Schließlich ist es auch im vitalen Interesse des Staates, stabile Partnerschaften zu fördern. Doch augenblicklich wäre eine rechtliche Absegnung unserer Beziehung eine wirtschaftliche Verlustrechnung.

Als von Ihnen vertretener Bürger wünsche ich mir eine Stellungnahme zu den Gründen, weswegen Sie mir und meinem Partner diese Gleichstellung verweigert haben. Welche Überlegungen rechtfertigen es, einen Schritt, der verfassungsrechtlich geboten und überdies im Koalitionsvertrag angedeutet ist („gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen”), abzulehnen?

Es geht mir keineswegs darum, die „Institution der Ehe auszuhöhlen” oder zu gefährden – ich möchte einfach nur den gleichen Respekt von meinem Staat erfahren, den heterosexuelle Personen auch genießen dürfen. Denn sonst bin ich eines Tages weg – und die nicht gesplitteten Steuereinnahmen mit mir.

Mit besten Grüßen
Arthur Schmid
Queer-Referent der Studierendenvertretung der LMU